Rinder in Kraiburg an blanken Ketten fixiert
Exklusives Bildmaterial zum freien Download (Quelle: Kühe ohne Ketten): https://mail.kuehe-ohne-ketten.org/s/jGa82H9qyd9nfZY
Kraiburg am Inn, 15. Oktober 2026 – Die Tierschutzinitiative „Kühe ohne Ketten“ veröffentlicht heute Bildmaterial aus einem Rinderbetrieb in Kraiburg am Inn. Dort werden mehrere sogenannte Mastrinder in Anbindehaltung gehalten. Aus der anonym zugesandten Beschreibung und den Aufnahmen geht hervor, dass die Tiere augenscheinlich an blanken Ketten angebunden sind und auf nacktem Beton liegen müssen. Offenbar ist der Kopf der Rinder sowohl oben als auch unten durch eine Kette fixiert. Bei einem Tier ist die Kette offenbar in den Hals des Tieres eingeschnürt oder eingewachsen. Das Bildmaterial ist demnach in der vierten Septemberwoche entstanden. Kühe ohne Ketten hat vergangenes Wochenende bei der Staatsanwaltschaft Traunstein Strafanzeige gegen die für die Rinderhaltung verantwortliche Person erstattet und an das Kreisveterinäramt in Mühldorf am Inn appelliert, die Haltung der Tiere in Anbindung zu beenden. Die Tierschutzinitiative fordert Bundesminister Alois Rainer und die bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber auf, die Anbindehaltung mit sofortiger Wirkung zu verbieten.
„Rinder permanent in Ketten zu fixieren, ist schlimmste Tierquälerei. Das Kreisveterinäramt in Mühldorf am Inn muss diese Grausamkeit sofort beenden“, so die Sprecherin der Initiative Kühe ohne Ketten. „Einige Veterinärämter und Gerichte handeln bereits. Doch die meisten Behörden warten auf konkrete Beschlüsse von Ministerin Kaniber und Bundesminister Rainer. Wir brauchen jetzt einen politischen Fahrplan für einen raschen Komplettausstieg aus der Anbindehaltung.“
Die Tiere werden an blanken Ketten gehalten, offenbar ist ihr Kopf oben und unten fixiert.
Bei dem Rind links im Bild ist die Kette augenscheinlich in den Hals eingeschnürt oder eingewachsen.
Wenige Veterinärämter und Gerichte greifen durch
In einem rechtskräftigen Strafbefehl gegen einen Landwirt stellte das Amtsgericht Villingen-Schwenningen Ende 2025 nach Strafanzeige des Veterinäramtes im Schwarzwald-Baar-Kreis fest, dass die Anbindehaltung von Rindern eine Straftat sei und den Tieren dadurch länger anhaltende erhebliche Leiden zugefügt würden (Az. Cs 40 Js 31881/25). Das OVG Nordrhein-Westfalen (Az. 20 A 536/22) bestätigte 2025 ein Urteil des Verwaltungsgerichts Münster, das einem Landwirt auf Betreiben des Kreisveterinäramtes Borken die dauerhafte Anbindehaltung untersagte.
Anbindehaltungen auch im Heimatort von Bundesminister Rainer
Im Juli 2026 veröffentlichte „Kühe ohne Ketten“ Bildmaterial aus zwölf Rinderhaltungsbetrieben aus dem Landkreis Straubing-Bogen, sechs davon im Heimatort von Bundeslandwirtschaftsminister Rainer, in Haibach. Wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz erstattete die Initiative Ende Juni Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Regensburg, Zweigstelle Straubing gegen die Verantwortlichen der 12 Betriebe. Die Aufnahmen aus den Monaten März und April zeigen Rinder, deren Hinterkörper regelmäßig auf den Kotgittern aufliegen, weil die Liegeflächen zu kurz sind. Die Tiere sind an Ketten, Riemen oder starren Bügeln fixiert. Die Initiative informierte den Bundesminister im Juli in einem Schreiben über die Tierquälerei in seinem Heimatort.
Politik, Gerichte und Expert:innen bestätigen Tierschutzwidrigkeit der Anbindehaltung
Über eine Million Rinder in Deutschland werden in Anbindehaltung gehalten – knapp die Hälfte von ihnen sind sogenannte Milchkühe. Die niedersächsische Landesregierung veröffentlichte im Juni einen Runderlass, wonach die Anbindehaltung in dem Bundesland innerhalb einer Frist beendet wird. Das Ministerium begründet diesen Schritt damit, dass die Anbindehaltung bereits nach geltendem Tierschutzgesetz (§ 2 und 17) unzulässig sei und deshalb von den Veterinärbehörden beendet werden müsse [1]. Jurist:innen bewerten die Anbindehaltung als „keine rechtliche Grauzone, sondern illegale Routine“ [2]. Zu demselben Ergebnis kommt ein tiermedizinisches „Kurzgutachten zur Anbindehaltung von Rindern“, wonach „die Anbindehaltung systematisch die Schwelle von der ordnungswidrigen Haltung hin zur strafrechtlich relevanten Tierquälerei gemäß § 17 Nr. 2b TierSchG“ überschreite [3]. Anfang 2026 forderten mehr als 350 Tierärzt:innen Bundesminister Rainer in einem offenen Brief auf, die Anbindehaltung zu beenden [4].
Kontakt:
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen:
http://www.kuehe-ohne-ketten.org
Quellen:
[1] Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (2026): Niedersachsen beendet Anbindehaltung für Rinder. Online abrufbar unter https://www.ml.niedersachsen.de/presse/pressemitteilungen/niedersachsen-beendet-anbindehaltung-fur-rinder-251301.html (Abgerufen am 21.09.2026)
[2] Jens Bülte et al. (2023): Anbindehaltung – Keine rechtliche Grauzone, sondern illegale Routine. Online abrufbar unter https://verfassungsblog.de/anbindehaltung-keine-rechtliche-grauzone-sondern-illegale-routine/ (Abgerufen am 21.09.2026)
[3] Expertise for Animals (2026): Kurzgutachten zur Anbindehaltung von Rindern. Online aufrufbar unter https://kuehe-ohne-ketten.org/gutachten/. (Abgerufen am 21.09.2026)
[4] Foodwatch (2026): Anbindehaltung von Rindern endlich beenden. Online abrufbar unter https://www.foodwatch.org/de/mitmachen/appell-anbindehaltung-von-rindern-endlich-beenden (Abgerufen am 21.09.2026)



