Aufgeheizte Stimmung beim Volksfest in Haibach: Lautstarker Protest gegen die Anbindehaltung
Haibach, 9. August 2026 – Ende Juli hat die Initiative „Kühe ohne Ketten“ Bildmaterial aus zwölf Rinderhaltungsbetrieben aus dem Landkreis Straubing-Bogen, sechs davon in Haibach, veröffentlicht und bei der Staatsanwaltschaft Regensburg, Zweigstelle Straubing zur Anzeige gebracht. Rund 5.000 Protestmails mit der Forderung eines ausdrücklichen Verbotes der tierquälerischen Anbindehaltung gingen seither beim Agrarminister und seinem Ministerium ein. Um den gequälten Rindern Gehör zu verschaffen, hat die Initiative Kühe ohne Ketten, gemeinsam mit rund zwei Dutzend Teilnehmer*innen heute am Kirchweih- und Handwerkermarkt in Haibach protestiert. Einige Anwohner haben versucht durch laute Zwischenrufe und Traktorgeräusche den lautstarken Protest zu übertönen. Es gab einige verbale Auseinandersetzungen.
„Heute haben wir die Menschen in Haibach mit dem Leid konfrontiert, das sich tagtäglich hinter den Mauern der Anbindehaltungsbetriebe zuträgt. Während die Menschen heute feiern und sich frei bewegen können, sind hunderttausende Kühe dazu verdammt, ihr Leben lang in Ketten zu verbringen und keine zwei Schritte nach vorn oder nach hinten gehen zu können“, so Scarlett Treml, Agrarwissenschaftlerin und Aktivistin der Tierrechtsinitiative Kühe ohne Ketten. „Unsere Forderung ist klar: Alois Rainer muss sich endlich gegen die Tierquälerei aussprechen und ihr ein Ende setzen — in seinem Heimatort und in ganz Deutschland“.
12 Strafanzeigen wegen tierquälerischer Rinderhaltung
Wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz hat Kühe ohne Ketten am 29. Juni Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Regensburg, Zweigstelle Straubing gegen die Verantwortlichen der 12 Anbindehaltungsbetriebe erstattet. Die Aufnahmen aus den Monaten März und April zeigen Rinder, deren Hinterkörper regelmäßig auf den Kotgittern aufliegen, weil die Liegeflächen zu kurz sind. Die Tiere sind an Ketten, Riemen oder starren Bügeln fixiert. Von den 12 Anbindehaltungsbetrieben befinden sich sechs in Haibach, fünf in Neukirchen und einer in Stallwang. Eine Kuh trägt zusätzlich zur Hals-Fixierung eine Fessel an den Füßen. Auch mehrere angebundene Jungtiere sind zu sehen. Die meisten Kühe sind stark verdreckt, an einigen Tieren haften großflächige, vertrocknete Kotmatten an den Körpern. Eine Kuh hat eine fußballgroße Schwellung am hinteren Bein. Die Initiative informierte den Bundeslandwirtschaftsminister in einem bislang unbeantworteten Schreiben über die dokumentierten Zustände in seinem Wahlkreis und Heimatort und forderte ihn auf, sich für ein unverzügliches Ende der Anbindehaltung einzusetzen.
Expert:innen bestätigen Tierschutzwidrigkeit der Anbindehaltung
Die niedersächsische Landesregierung hat am 2. Juni einen Runderlass veröffentlicht, wonach die Anbindehaltung in dem Bundesland innerhalb einer Frist beendet wird. Das Ministerium begründet diesen Schritt damit, dass die Anbindehaltung bereits nach geltendem Tierschutzgesetz (§§ 2 und 17 TierSchG) unzulässig sei und deshalb von den Veterinärbehörden beendet werden müsse [1]. Auch die Rechtsprechung und die juristische Fachliteratur stützen diese Auffassung. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (20 A 536/22) bestätigte 2025 ein Urteil des Verwaltungsgerichts Münster, das einem Landwirt die dauerhafte Anbindehaltung untersagte. Jurist:innen bewerten die Anbindehaltung zudem als „keine rechtliche Grauzone, sondern illegale Routine“ [2]. Zu demselben Ergebnis kommt ein aktuelles tiermedizinisches „Kurzgutachten zur Anbindehaltung von Rindern“ (05/2026). Darin heißt es, dass „die Anbindehaltung systematisch die Schwelle von der ordnungswidrigen Haltung hin zur strafrechtlich relevanten Tierquälerei gemäß § 17 Nr. 2b TierSchG“ überschreitet [3]. Anfang 2026 forderten außerdem mehr als 350 Tierärzt:innen Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer in einem offenen Brief auf, die Anbindehaltung zu beenden [4].
Kontakt: E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen http://www.kuehe-ohne-ketten.org
Quellen:
[1] Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (2026): Niedersachsen beendet Anbindehaltung für Rinder. Online abrufbar unter https://www.ml.niedersachsen.de/presse/pressemitteilungen/niedersachsen-beendet-anbindehaltung-fur-rinder-251301.html (Online abgerufen am 13.07.2026)
[2] Jens Bülte et al. (2023): Anbindehaltung – Keine rechtliche Grauzone, sondern illegale Routine. Online abrufbar unter https://verfassungsblog.de/anbindehaltung-keine-rechtliche-grauzone-sondern-illegale-routine/ (Abgerufen am 13.07.2026)
[3] Expertise for Animals (2026): Kurzgutachten zur Anbindehaltung von Rindern. Online aufrufbar unter https://kuehe-ohne-ketten.org/gutachten/. (Online abgerufen am 12.07.2026)
[4] Foodwatch (2026): Anbindehaltung von Rindern endlich beenden. Online aufrufbar unter https://www.foodwatch.org/de/mitmachen/appell-anbindehaltung-von-rindern-endlich-beenden(Online abgerufen am 12.07.2026)

