Zum Hauptinhalt springen

Kühe ohne Ketten

Rinder in Ketten im Heimatort des Bundes­land­wirt­schafts­ministers

Die Initiative „Kühe ohne Ketten“ erstattet Strafanzeige gegen zwölf Betriebe bei der Staatsanwaltschaft Regensburg

Exklusives Material zum freien Download (Quelle: Kühe ohne Ketten): https://mail.kuehe-ohne-ketten.org/s/ocSAzweiJ8ftZ5p

Straubing, 21. Juli 2026 – Ein Leben auf wenigen Quadratmetern: Der Initiative Kühe ohne Ketten liegt Videomaterial aus insgesamt zwölf Rinderhaltungsbetrieben aus dem Landkreis Straubing-Bogen vor. Sechs der Betriebe befinden sich in Haibach, dem Dorf, in dem Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer wohnt und 18 Jahre lang Bürgermeister war. Wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz hat Kühe ohne Ketten am 29. Juni Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Regensburg, Zweigstelle Straubing gegen die Verantwortlichen der 12 Anbindehaltungsbetriebe erstattet. Die Tierrechtsinitiative informierte den Agrarminister am Montag über die Tierquälerei in seinem Wahlkreis und Heimatort und forderte ihn auf ein unverzügliches Ende der Anbindehaltung auf den Weg zu bringen.

„Kühe jahrelang auf demselben Fleck anzubinden, ist mit das Grausamste, was man den intelligenten Tieren antun kann“, so Scarlett Treml, Sprecherin der Tierrechtsinitiative Kühe ohne Ketten. „Wir erwarten von der Staatsanwaltschaft und dem Kreisveterinäramt in Straubing, einfach nur geltendes Recht umzusetzen und endlich entschieden gegen die Tierquälerei vorzugehen. Verschließen die Behörden ihre Augen weiterhin, machen sie sich mitschuldig.“

Tierquälerei in der Heimat des Agrarministers
Die Aufnahmen aus den Monaten März und April zeigen Rinder, deren Hinterkörper
regelmäßig auf den Kotgittern aufliegen, weil die Liegeflächen zu kurz sind. Die Tiere sind an Ketten, Riemen oder starren Bügeln fixiert. Von den 12 Anbindehaltungsbetrieben befinden sich sechs in Haibach, fünf in Neukirchen und einer in Stallwang. Eine Kuh trägt zusätzlich zur Hals-Fixierung eine Fessel an den Füßen. Auch mehrere angebundene Jungtiere sind zu sehen. Die meisten Kühe sind stark verdreckt, an einigen Tieren haften großflächige, vertrocknete Kotmatten an den Körpern. Eine Kuh hat eine fußballgroße Schwellung am hinteren Bein.

Expert:innen bestätigen Tierschutzwidrigkeit der Anbindehaltung
Die niedersächsische Landesregierung hat am 2. Juni einen Runderlass veröffentlicht,
wonach die Anbindehaltung in dem Bundesland innerhalb einer Frist beendet wird. Das Ministerium begründet diesen Schritt damit, dass die Anbindehaltung bereits nach geltendem Tierschutzgesetz (§ 2 und 17) unzulässig sei und deshalb von den Veterinärbehörden beendet werden müsse [1]. Auch die Rechtsprechung und die juristische Fachliteratur stützen diese Auffassung. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (20 A 536/22) bestätigte 2025 ein Urteil des Verwaltungsgerichts Münster, das einem Landwirt die dauerhafte Anbindehaltung untersagte. Jurist:innen bewerten die Anbindehaltung zudem als „keine rechtliche Grauzone, sondern illegale Routine“ [2]. Zu demselben Ergebnis kommt ein aktuelles tiermedizinisches „Kurzgutachten zur Anbindehaltung von Rindern“ (05/2026). Darin heißt es, dass „die Anbindehaltung systematisch die Schwelle von der ordnungswidrigen Haltung hin zur strafrechtlich relevanten Tierquälerei gemäß § 17 Nr. 2b TierSchG“ überschreitet [3]. Anfang 2026 forderten außerdem mehr als 350 Tierärzt:innen Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer in einem offenen Brief auf, die Anbindehaltung zu beenden. Sie verweisen darauf, dass die erhebliche Einschränkung der Bewegungsfreiheit nachweislich zu physischen und psychischen Leiden der Tiere führt [4].

Kontakt
E-Mail: [email protected]

Weitere Informationen
www.kuehe-ohne-ketten.org

Video-Rohmaterial ist auf Anfrage erhältlich.

Quellen:

[1] Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (2026): Niedersachsen beendet Anbindehaltung für Rinder. Online abrufbar unter https://www.ml.niedersachsen.de/presse/pressemitteilungen/niedersachsen-beendet-anbindehaltungfur-rinder-251301.html (Online abgerufen am 13.07.2026)

[2] Jens Bülte et al. (2023): Anbindehaltung – Keine rechtliche Grauzone, sondern illegale Routine. Online abrufbar unter https://verfassungsblog.de/anbindehaltung-keine-rechtliche-grauzone-sondernillegale-routine/ (Abgerufen am 13.07.2026)

[3] Expertise for Animals (2026): Kurzgutachten zur Anbindehaltung von Rindern. Online aufrufbar unter https://kuehe-ohne-ketten.org/gutachten/. (Online abgerufen am 12.07.2026)

[4] Foodwatch (2026): Anbindehaltung von Rindern endlich beenden. Online aufrufbar unter https://www.foodwatch.org/de/mitmachen/appell-anbindehaltung-von-rindern-endlich-beenden (Online
abgerufen am 12.07.2026)